Selbstverpflichtung auf einen Ehrenkodex

Folgende Punkte dienen der gegenseitigen Transparenz des Prozesses der spirituellen Begleitung/Beratung:

  1. Spirituelle Begleitung ist eine frei eingegangene Beziehung zwei erwachsener Personen.
  2. Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet.
  3. Spirituelle Begleitung hat einen festgelegten Rahmen, der nicht verlassen wird. Es liegt der Tätigkeit eine vereinbarte Aufgabe und/oder Thematik zugrunde, die vom Klienten beim kostenlosen Erstgespräch formuliert und von mir schriftlich fixiert wird.
  4. Der Klient wird darauf hingewiesen, daß er ausreichende psychische Stabilität mitbringen muß, um mit den Impulsen und der inneren Dynamik persönlicher Reifung verantwortlich umgehen zu können.
  5. Mein Handeln als spiritueller Begleiter ist geprägt von grundsätzlicher Empathie, Respekt und Ehrfurcht gegenüber dem Menschen, seinen Worten, Werten, Handlungen und Gefühlen.
  6. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten bewußt in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.
  7. Als spiritueller Begleiter unterliege ich einer strengen Schweigepflicht hinsichtlich aller innerhalb der Begleitung mir mitgeteilten Informationen.
  8. Bei Begleitungen, die sich über einen längeren Zeitraum als 6 Monate erstrecken, wird die Stimmigkeit der Beziehung zwischen Begleiter und Begleitetem in regelmäßigen Abständen überprüft und in Kurzform schriftlich dokumentiert.
  9. Ich akzeptiere es unverzüglich, ohne zu argumentieren und ohne Argumentation einzufordern, wenn der begleitete Klient die Begleitung beendet.
  10. Eine spirituelle Begleitung/Beratung ersetzt in keinem Fall eine medizinische oder psychologische Behandlung.
  11. Das Honorar wird mit dem Klienten vor Beginn der Begleitung/Beratung schriftlich vereinbart.
  12. Das Erstgespräch ist kostenlos und umfaßt eine Zeitspanne von maximal 60 Minuten.
  13. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen, es sei denn, es wird zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart.

Litzelkirchen, 01.01.2012
Dr. Werner Csech